Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen, häufig auch nicht der privaten Krankenversicherung.

 

Die Rechnung wird gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an den Leistungsempfänger gestellt.

 

Welche zusätzliche Gesundheitsleistungen für Ihre Vorsorge in Betracht kommen, besprechen wir gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

 

Informieren Sie sich über IGEL-Leistungen:

 

 

Arztpraxis Dr. med. Jochen Selhorst, MHBA · Schwetzinger Str. 18 A · 68766 Hockenheim

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